Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Firma Haus- & Gartenservice Jungmann (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber oder Kunde“).
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Angebote
Das Auftragnehmer erstellt dem Auftraggeber schriftliche Angebote. Diese Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erfolgt die Auftragsbestätigung nicht innerhalb der Angebotsfrist, kann der Preis nachträglich angepasst werden. Bei langfristigen Projekten (über mehrere Wochen) können Preisanpassungen aufgrund veränderter Material- oder Lohnkosten vorgenommen werden. Der Auftraggeber wird darüber vorab informiert und kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten.
3. Ausführung der Arbeiten
1. Der Auftragnehmer meldet sich zur Ausführung der Arbeiten bei dem Auftraggeber im Vorfeld an. Dem Auftraggeber obliegt hierbei die Abstimmung mit den Nachbarn, die von den Arbeiten betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für das erforderliche Betreten von fremden Grundstücken.
2. Die Aufgaben werden nach Kundenwunsch ausgeführt. Der Auftraggeber ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Ebenso ist er verantwortlich, sich hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren und dem Auftragnehmer nur solche Aufgaben zur Ausführung zu übertragen, welche den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
3. Bei Unkrautentfernung handelt es sich v.a. um eine ästhetische Maßnahme. Eine Dauer, für die die bearbeitete Fläche unkrautfrei bleibt, kann nicht abgeleitet werden. Es können hierbei Teile der Pflanze in der Erde zurückbleiben.
4. Pflanzenschnittmaßnahmen (Hecken und Sträucher) werden nach den allgemein gültigen Regeln durchgeführt. Sollten dennoch Pflanzen nach dem Schnitt nicht erwartungsgemäß wachsen oder gar absterben, wird hierfür ausdrücklich keine Haftung übernommen.
5. Eine Anwachsgarantie für Pflanzen wird nicht gewährt. Pflanzen werden nach den allgemein gültigen Regeln gepflanzt. Da die weitere Pflege durch den Auftraggeber durchgeführt wird, scheidet hier eine Gewährleistung aus.
6. Benötigt der Auftragnehmer für die Ausführung sämtlicher beauftragter Arbeiten Strom oder Wasser, so ist dies durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
7. Bei Pauschalarbeiten wie z.B. Rasen mähen, Rasen mulchen und Hanggrasschnitt wird die Quadratmeteranzahl über Google Maps durch den Auftragnehmer ermittelt und dementsprechend abgerechnet.
8. Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Haus- und Gartenservice Jungmann in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch
das Personal von Haus- und Gartenservice Jungmann herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Haus- und Gartenservice Jungmann.
4. Beschädigungen
1. Für Schäden an Pflanzen, Flächen oder Einfriedungen haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche Gegenstände im Arbeitsbereich zu entfernen.
3. Der Auftraggeber hat bekannte unterirdische Leitungen oder andere Gefahrenquellen vorab mitzuteilen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch fehlende oder fehlerhafte Informationen.
4. Für Schäden durch höhere Gewalt oder Dritte vor Abnahme übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5. Vorbereitungen
Der Auftraggeber hat im Vorfeld der Arbeiten dafür zu sorgen, dass Flächen und Wege zur Arbeitserbringung frei zugänglich sind. Sollten Flächen oder Wege erst freigeräumt werden müssen oder teilweise durch den Auftragnehmer freigeräumt werden müssen, entstehen Mehrkosten.
6. Liefer-/ Ausführungszeitraum
1. Die Einhaltung von Ausführungsterminen hängt von der Witterung ab. Terminverschiebungen sind möglich und begründen keine Schadensersatzansprüche.
2. Bei Verzögerungen oder Terminverschiebungen wird in der Auftraggeber in jedem Fall informiert.
7. Abnahme
1. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Arbeiten unmittelbar nach Fertigstellung abzunehmen.
2. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gelten die Arbeiten mit Begleichung der Rechnung oder spätestens 14 Tage nach Fertigstellung als abgenommen.
8. Gewährleistung/ Behebung von Mängeln
1. Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
2. Für Materialien, die vom Auftraggeber gestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
3. Mängel müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, kann eine angemessene Minderung des Rechnungsbetrags erfolgen.
9. Verwendung von Geräten, Maschinen und Arbeitshilfsmitteln
1. Der Auftragnehmer setzt eigene Geräte und Maschinen ein.
2. Kundeneigene Geräte oder Maschinen werden aus Haftungsgründen grundsätzlich nicht verwendet. Sollte die Nutzung kundeneigener Geräte dennoch erforderlich sein, muss der Auftraggeber vorab ein entsprechendes Formblatt unterzeichnen, welches die Haftung des Auftragnehmers für diese Geräte ausschließt. Eine Ausnahme besteht lediglich für Fälle grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
10. Zahlung und Rechnungsstellung
- Bei einer Auftragssumme ab 600 € kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Höhe wird individuell vereinbart. Die Arbeitsausführung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung zu begleichen.
- Nach Ablauf der Frist tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
- Mahngebühren betragen:
- Erste Mahnung: 2,50 €
- Zweite Mahnung (nach 14 Tagen Zahlungsverzug): 5,00 €
- Der Verzugszins beträgt 5 % über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und 9 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmen gemäß § 288 BGB.
11. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Stand: März 2025