1. Der Auftragnehmer meldet sich zur Ausführung der Arbeiten bei dem Auftraggeber im Vorfeld an. Dem Auftraggeber obliegt hierbei die Abstimmung mit den Nachbarn, die von den Arbeiten betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für das erforderliche Betreten von fremden Grundstücken.
2. Die Aufgaben werden nach Kundenwunsch ausgeführt. Der Auftraggeber ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Ebenso ist er verantwortlich, sich hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren und dem Auftragnehmer nur solche Aufgaben zur Ausführung zu übertragen, welche den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
3. Bei Unkrautentfernung handelt es sich v.a. um eine ästhetische Maßnahme. Eine Dauer, für die die bearbeitete Fläche unkrautfrei bleibt, kann nicht abgeleitet werden. Es können hierbei Teile der Pflanze in der Erde zurückbleiben.
4. Pflanzenschnittmaßnahmen (Hecken und Sträucher) werden nach den allgemein gültigen Regeln durchgeführt. Sollten dennoch Pflanzen nach dem Schnitt nicht erwartungsgemäß wachsen oder gar absterben, wird hierfür ausdrücklich keine Haftung übernommen.
5. Eine Anwachsgarantie für Pflanzen wird nicht gewährt. Pflanzen werden nach den allgemein gültigen Regeln gepflanzt. Da die weitere Pflege durch den Auftraggeber durchgeführt wird, scheidet hier eine Gewährleistung aus.
6. Benötigt der Auftragnehmer für die Ausführung sämtlicher beauftragter Arbeiten Strom oder Wasser, so ist dies durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
7. Bei Pauschalarbeiten wie z.B. Rasen mähen, Rasen mulchen und Hanggrasschnitt wird die Quadratmeteranzahl über Google Maps durch den Auftragnehmer ermittelt und dementsprechend abgerechnet.
8. Vor der Tätigkeitsaufnahme durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Haus- und Gartenservice Jungmann in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch
das Personal von Haus- und Gartenservice Jungmann herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Haus- und Gartenservice Jungmann.