Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann und deren Kunden gültig.
2. Angebote
Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann erstellt den Kunden freibleibende Angebote. Da sich die Preise bis zur Umsetzung ändern können, behält sich das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann vor, diese bis zur Umsetzung anzupassen. Bei Angeboten mit längerer Umsetzungsdauer ist eine Anpassung auch während der Umsetzungsphase möglich.
In jedem Fall wird der Kunde über die Änderung in Kenntnis gesetzt und hat die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Ausführung der Arbeiten
Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann meldet sich zur Ausführung der Arbeiten bei den Kunden im Vorfeld an. Den Kunden obliegt hierbei die Abstimmung mit den Nachbarn, die von den Arbeiten betroffen sind. Dies gilt insbesondere auch für das erforderliche Betreten von fremden Grundstücken.
Die Aufgaben werden nach Kundenwunsch ausgeführt. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Ebenso ist er verantwortlich, sich hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren und dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann nur solche Aufgaben zur Ausführung zu übertragen, welche den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Bei Unkrautentfernung handelt es sich v.a. um eine ästhetische Maßnahme. Eine Dauer, für die die bearbeitete Fläche unkrautfrei bleibt, kann nicht abgeleitet werden. Es können hierbei Teile der Pflanze in der Erde zurückbleiben.
Pflanzenschnittmaßnahmen (Hecken und Sträucher) werden nach den allgemein gültigen Regeln durchgeführt. Sollten dennoch Pflanzen nach dem Schnitt nicht erwartungsgemäß wachsen oder gar absterben, wird hierfür ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Eine Anwachsgarantie für Pflanzen wird nicht gewährt. Pflanzen werden nach den allgemein gültigen Regeln gepflanzt. Da die weitere Pflege durch den Kunden durchgeführt wird, scheidet hier eine Gewährleistung aus.
Benötigt das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann für die Ausführung sämtlicher beauftragter Arbeiten Strom oder Wasser, so ist dies durch den Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Bei Pauschalarbeiten wie z.B. Rasen mähen, Rasen mulchen und Hanggrasschnitt wird die Quadratmeteranzahl über Google Maps durch das Unternehmen Haus- & Gartenservice Jungmann ermittelt und dementsprechend abgerechnet.
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Haus- und Gartenservice Jungmann ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter von Haus- und Gartenservice Jungmann in sämtliche vorhandenen technischen Einrichtungen des zu betreuenden Objekts und in die Gesamtanlage einzuweisen, auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch
das Personal von Haus- und Gartenservice Jungmann herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet Haus- und Gartenservice Jungmann.
4. Beschädigungen
Das Risiko der Beschädigung von teils ausgeführten oder fertiggestellten Arbeiten vor der Abnahme durch Dritte, höhere Gewalt und/ oder Wettereinflüsse liegt beim Kunden. Die zur Behebung von derartigen Beschädigungen erforderlichen Arbeiten werden vom Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann separat in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls bei Pauschalangeboten/ -abrechnungen.
Bei Gartenarbeiten und Gartenbauarbeiten kann es regelmäßig zu Flurschäden bzw. Schäden an Einfriedungen oder Pflanzen kommen. Dem Kunden wird angeraten, Gegenstände im Bereich der Arbeiten zu entfernen. Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann haftet nicht für Beschädigungen an den genannten Bereichen.
Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann ist stets bemüht, Flurschäden zu vermeiden oder diese so gering wie möglich zu halten.
Der Kunde hat dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann vor Beginn der Arbeiten bekannte Gefahren bei der Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Dies können beispielsweise Leitungen oder Kabel im Arbeitsbereich sein. Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine ausbleibende oder fehlerhafte Information resultieren.
5. Vorbereitungen
Der Kunde hat im Vorfeld der Arbeiten dafür zu sorgen, dass Flächen und Wege zur Arbeitserbringung frei zugänglich sind. Sollten Flächen oder Wege erst freigeräumt werden müssen oder teilweise durch das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann freigeräumt werden müssen, entstehen Mehrkosten.
6. Liefer-/ Ausführungszeitraum
Da ein Großteil der angebotenen Arbeiten meist witterungsbedingt (Frost, Nässe, Temperaturen, …) sind, können sich Ausführungstermine auch kurzfristig verschieben. Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann kann deshalb nicht für Verschiebungen der Ausführungstermine haften.
7. Abnahme
Wenn ein Kunde unmittelbar nach der Fertigstellung der Arbeiten keine formale Abnahme fordert, gelten die Arbeiten mit der Rechnungsbegleichung als abgenommen, spätestens jedoch 14 Tage nach der Fertigstellung der Arbeiten. Als Fertigstellung gilt das Datum auf der Fertigstellungsanzeige (Rapportzettel) oder das Rechnungsdatum.
8. Gewährleistung/ Behebung von Mängeln
Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann gewährleistet, dass die Arbeiten zum Zeitpunkt der Abnahme ordnungsgemäß nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt wurden und für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet sind.
Für sämtliche Materialien, die vom Kunden geliefert werden, übernimmt das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann keine Haftung oder Gewährleistung.
Sollte der Kunde Mängel geltend machen, so hat er dies unverzüglich dem Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann mitzuteilen. Das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann behält sich vor, Mängel durch Nachbesserung zu beheben.
Sollte es nicht möglich sein, die Mängel zu beheben, so wird zur Regulierung eine Reduzierung des Rechnungsbetrags oder eine entsprechende Erstattung anvisiert.
9. Verwendung von Geräten, Maschinen und Arbeitshilfsmitteln
Die jeweils notwendigen Geräte, Maschinen und Arbeitshilfsmittel werden vom Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann mitgebracht. Die Auswahl zur Erfüllung der beauftragten Arbeiten zu verwendeten Geräte bestimmt das Unternehmen Haus- und Gartenservice Jungmann. Bezüglich der Haftung werden ausdrücklich keine kundeneigene Geräte, Maschinen oder Arbeitshilfsmittel verwendet.
10. Zahlung und Rechnungsstellung
Bei einer Auftragssumme ab 600 € ist die Firma Haus- & Gartenservice Jungmann berechtigt, vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird individuell vereinbart und schriftlich festgehalten. Die Firma Haus- & Gartenservice Jungmann ist berechtigt, die Arbeitsdurchführung bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung zurückzustellen.
Der Rechnungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Zustellung der Rechnung zu begleichen. In den meisten Fällen erfolgt der Rechnungsversand per E-Mail. In Ausnahmefällen wird eine Rechnung per Post zugestellt. Kommt ein Kunde in Zahlungsverzug, fallen Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro für die erste Mahnung an. Sollte der Zahlungsverzug länger als 14 Tage andauern, so beträgt die zweite Mahnung eine Gebühr von 5 Euro.
Stand: September 2024